Die Wohnungsbaugenossenschaft
Herzlich Willkommen bei der ebm!
Seit über 110 Jahren bietet die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG (ebm) bezahlbaren Wohnraum an und stellt darüberhinaus diverse Gewerbeeinheiten und Gaststätten zur Verfügung. Im Vordergrund steht dabei für uns, unser Wohnungsangebot zu erhalten und nachhaltig zu entwickeln – ganz im Sinne unserer Mieter, die i.d.R. zugleich Mitglieder der Genossenschaft sind.
Mehr über die Genossenschaft
Wir stehen für eine gute, sichere und sozialverantwortbare Wohnungsversorgung.
Mike Elsäßer, geschäftsführender Vorstand
Mieter fragen, die ebm antwortet
Wir haben unsere Warteliste geschlossen und können Bewerbungen derzeit leider nicht berücksichtigen. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, sich auf eine freie Wohnung zu bewerben, wenn diese in unserem Online-Portal angeboten wird. Bitte informieren Sie sich dazu auf unserer Homepage hier (https://ebm-muenchen.de/mietangebote/). Wenn Interesse an einer bestimmten Wohnung aus dem Angebot besteht, dann bewerben Sie sich bitte mit dem Onlineformular. Es werden Bewerbungen nur auf diesem Weg angenommen.
Unterlagen in schriftlicher Form können von uns so nicht bearbeitet werden. Bitte bewerben Sie sich daher immer über unsere Homepage. Im Ausnahmefall gibt es auch die Möglichkeit, den Computer im Eingangsbereich der ebm zu verwenden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Eine Mitgliedschaft begründet sich nur in Verbindung mit einem Mietverhältnis.
Ja. Gemäß Miet- oder Nutzungsvertrag müssen Sie alle Personen melden, welche mit Ihnen in Ihrer Wohnung leben. Hierzu nutzen Sie bitte unser Formular (https://ebm-muenchen.de/fileadmin/user_upload/Service/Downloads/pdf/Anmeldung_Familienmitglied.pdf).
In unseren neu gebauten Häusern sind in der Regel Räume zum Abstellen für Kinderwägen vorhanden. In unseren Altbaubeständen - das sind die meisten unserer Häuser - ist dies leider nicht der Fall. Es muss explizit in jedem Fall geprüft werden, wo Platz zum Abstellen eines Kinderwagens besteht (wie z.B. im Treppenhaus, im Kellergeschoss, im eigenen Kellerabteil oder in der Wohnung). Hier sind unbedingt die Fluchtwege frei zu halten und Brandschutzauflagen zu beachten. Vereinzelt wurden in den Außenbereichen verschiedener Wohnanlagen dafür zusätzliche Abstellplätze geschaffen. Bei Interesse informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Hausmeister.
Ihr Anliegen war nicht dabei? Hier finden Sie weitere FAQs.